Inhaltsbereich

Zahnärztlicher Dienst

Der Zahnärztliche Dienst ist Teil des Kreisgesundheitsamtes Viersen und dort Bestandteil der Abteilung 53/2 „Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst“.

Unsere Aufgaben und Angebote richten sich an die gesamte Bevölkerung des Kreises Viersen und umfassen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen, gruppenprophylaktische und zahnmedizinisch präventive Maßnahmen, Gesundheitsförderung, Gesundheitsberichterstattung, Erstellung zahnmedizinischer Gutachten und zahnmedizinische Beratung. Zur Umsetzung dieser Aufgaben sind wir Partner vielfältiger Kooperationen.

Am besten erreichen Sie uns per E-Mail an zahnaerztlicherdienst@kreis-viersen.de

Untersuchung allgemein

Der Zahnärztliche Dienst führt in den Kindertageseinrichtungen und Schulen des Kreises Viersen bei derzeit circa 27.000 Kindern und Jugendlichen zahnärztliche Reihenuntersuchungen zur Erkennung und Verhütung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sowie Kieferfehlentwicklungen durch.

Diese Untersuchungen basieren auf einer (rein) visuellen Kontrolle mittels eines Mundspiegels, einer Lichtquelle (zum besseren Sehen) und ggf. einer stumpfen zahnärztlichen Sonde (zum Tasten). Besondere Vorbereitungen der Kinder und Jugendlichen im Vorfeld sind nicht erforderlich, da für uns die normale und alltägliche Momentaufnahme wichtig ist.

Unser Anliegen ist es, dass sich alle zu untersuchenden Kinder und Jugendliche im Verlauf unseres Besuches wohl fühlen. Dies unterstützen wir zum Schutz der Privatsphäre mit Einzeluntersuchungen (nähere Informationen in den Unterpunkten Kindertageseinrichtungen und Schulen), in denen sich die Kinder und Jugendlichen vertrauensvoll mit ihren Fragen rund um ihre Zahngesundheit an uns wenden können. Auf eventuelle Sorgen oder mögliche Ängste der Kinder gehen wir gerne ein und sind versucht, diese in der Kürze der uns zur Verfügung stehenden Zeit abzubauen. Wir möchten betonen, dass der Zahnärztliche Dienst keine zahnärztlichen Eingriffe durchführt. Sollte dies erforderlich oder gewünscht sein, verweisen wir auf die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte im Kreis Viersen. Wir bieten aber aktuell allen Kindern von Grund- und Förderschulen im Anschluss an die Untersuchung, eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorausgesetzt, eine Fluoridlackapplikation an (mehr dazu unter Fluoridierung).

Am Ende der Untersuchung erhält jedes Kind (auch diejenigen, die an dem Termin nicht teilnehmen konnten) und seine Sorgeberechtigten eine zahnmedizinische Empfehlung – der „grüne Zettel“. Diese Empfehlung wird von uns (der hohen Anzahl der zu Untersuchenden wegen) auf einem Standardformular individualisiert übergeben und ist als positives Feedback im Sinne der Kinder zu verstehen. Wir denken und handeln stets in dem Wunsch, die (Mund-)Gesundheit aller uns anvertrauten Kinder zu fördern. Denn:
„Gesund beginnt im Mund“

Es ist grundsätzlich sinnvoll, diesen grünen Zettel beim nächsten Besuch der Hauszahnärztin/des Hauszahnarztes vorzulegen, da wir ggf. auf Besonderheiten hinweisen, die für die zahnärztliche Betreuung des Kindes wichtig sein können.

Die Untersuchungsergebnisse werden anonymisiert zusammengetragen und für die Gesundheitsberichterstattung (GBE) statistisch aufbereitet. Die GBE liefert wissenschaftlich fundierte Informationen zur Gesundheit der Bevölkerung. Die Informationen werden regional (Gesundheitsämter), in den Ländern (Öffentlicher Dienst), bundesweit (Robert-Koch-Institut, Statistisches Bundesamt) und auch international (EU, WHO und OECD) genutzt, um auf politischem Wege Projekte anzuschieben, die die Gesundheit der Allgemeinheit und besonders die Gesundheit Beeinträchtigter verbessern sollen (soziale Komponente).

Je aussagekräftiger die erfassten Informationen sind, desto zielgerichteter können Maßnahmen entworfen werden, die zur Förderung von Gesundheit führen. Daher ist die Untersuchung jedes Kindes wichtig!

Der Zahnärztliche Dienst behält sich demnach vor, im Falle wiederholten Versäumnisses von Untersuchungsterminen an Schulen die betroffenen Kinder mit ihren Sorgeberechtigten zur Nachholuntersuchung und ggf. Beratung/Aufklärung ins Gesundheitsamt Viersen einzuladen.

Auch werden wir diese Einladung im Interesse des Kindes und ihrem/seinem Wohlergehen bei unverändert behandlungsbedürftigen Befunden ohne erfolgte Vorstellung oder Behandlung bei der Hauszahnärztin/dem Hauszahnarzt aussprechen. 

Weitere Informationen finden Sie unter Untersuchungen Kindertageseinrichtungen, Untersuchungen Grundschulen und Untersuchungen Weiterführende Schulen.

Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen

Der Zahnärztliche Dienst bietet in Kindertageseinrichtungen und Kindergärten im Kreis Viersen Untersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten an.

Die Untersuchungen führen wir altersentsprechend spielerisch, in der vertrauten Umgebung der Einrichtung durch. Uns ist sehr daran gelegen, dass sich die Kinder wohl fühlen und unseren Besuch mit einem positiven Gefühl verbinden. Daher finden die Untersuchungen im jeweiligen Gruppenverband im Beisein Ihrer Bezugs- bzw. Erziehungspersonen statt. Die Teilnahme ist freiwillig, kostenlos und bedarf der Einverständniserklärung von Eltern bzw. Sorgeberechtigten.

In der Regel findet sich die Einverständniserklärung bereits in der Willkommensmappe der Einrichtung. Andernfalls finden Sie hier die Einverständniserklärung zum Download. Bitte senden Sie sie ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurück.

Sie können Ihre Einverständniserklärung jederzeit z. B. per E-Mail oder postalisch widerrufen.

Die gesetzliche Grundlage für die Untersuchungen in Kindertageseinrichtungen finden Sie in der Datenschutzerklärung KITA/KIGA
Unsere Teams in den Kindertageseinrichtungen:

  • Frau Zahnärztin Gudrun Simon begleitet von Frau Miriam Lamertz (Neubesetzung ab Mai 2024)
  • Frau Zahnärztin Dr. Saeideh Ebadi begleitet von Frau Susanne Tecklenburg
  • Frau Zahnärztin Pia Liver begleitet von Frau Tanja Steinfort

Die jeweiligen Kontaktinformationen finden Sie unter "Unser Team".
 

Untersuchungen in Grund- und Förderschulen

Für Untersuchungen in Grund- und Förderschulen benötigen wir keine Einverständniserklärung. Im § 54 Schulgesetz NRW sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich bei schulzahnärztlichen Reihenuntersuchungen untersuchen zu lassen.
Kinder in Grund- und Förderschulen werden in der Regel zur Wahrung ihrer Privatsphäre allein untersucht. Dabei berücksichtigen wir jedoch die Wünsche der Kinder. Wenn das Kind gerne ein oder zwei Begleitpersonen hinzuziehen möchte, sind wir selbstverständlich damit einverstanden. Die Untersuchungen dauern nicht lange. Da wir von der Schulleitung zugewiesene Zeitfenster beachten, bleiben oftmals nur 1-2 Minuten zur Untersuchung. Leider bleibt bei der Menge an Untersuchungen manchmal viel zu wenig Zeit, intensiver auf jedes einzelne Kind einzugehen. Wir bemühen uns trotzdem, jedem Kind eine angenehme Untersuchungsatmosphäre zu schaffen (siehe dazu auch Untersuchungen allgemein).

Die Datenschutzerklärung zu Untersuchungen an Schulen finden Sie hier.

Unsere Teams in Grund- und Förderschulen:

  • Frau Zahnärztin Gudrun Simon begleitet von Frau Miriam Lamertz (Neubesetzung ab Mai 2024)
  • Frau Zahnärztin Dr. Saeideh Ebadi begleitet von Frau Susanne Tecklenburg
  • Frau Zahnärztin Pia Liver begleitet von Frau Tanja Steinfort

Die jeweiligen Kontaktinformationen finden Sie unter "Unser Team".

Derzeit führt der Zahnärztliche Dienst Fluoridlackanwendungen an Grund- und Förderschulen durch. Mehr dazu unter Fluoridierung.

Untersuchungen in weiterführenden Schulen

Für Untersuchungen in weiterführenden benötigen wir keine Einverständniserklärung. Im § 54 Schulgesetz NRW sind alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, sich bei schulzahnärztlichen Untersuchungen untersuchen zu lassen.

Kinder in weiterführenden Schulen werden zur Wahrung ihrer Privatsphäre allein untersucht. Dabei berücksichtigen wir jedoch gerne die Wünsche unserer jungen Patientinnen und Patienten, sodass auf Wunsch ein oder zwei Begleitpersonen hinzugezogen werden können (in diesen Fällen verpflichten wir kurz die betreffenden Begleitpersonen zur Verschwiegenheit über persönliche Daten der Untersuchten). Die Untersuchungen dauern oftmals nur ein bis zwei Minuten. Trotz der großen Zahl an Untersuchungen, möchten wir für alle Patientinnen und Patienten eine angenehme Atmosphäre schaffen (siehe dazu auch "Untersuchungen allgemein").

Im Schuljahr 2023/2024 untersuchen wir die 5. und 6. Jahrgänge. Für das Schuljahr 2024/2025 ist die Umstellung auf die 6. und 7. Jahrgänge beabsichtigt, da es bei Untersuchungen der 5. Jahrgänge vielfach Überschneidungen mit Untersuchungen in Grundschulen im selben Kalenderjahr gab.

Die Datenschutzerklärung zu Untersuchungen an Schulen finden Sie hier.

Unser Team in weiterführenden Schulen:

  • Zahnarzt Dr. Michael Liesen begleitet von Frau Daniela Kronen

Die jeweiligen Kontaktinformationen finden Sie unter "Unser Team".

Fluoridierung

Der Zahnärztliche Dienst führt bei Kindern und Jugendlichen Maßnahmen zur Zahnschmelzhärtung durch, welche vom Gesetzgeber im § 21 des Sozialgesetzbuches V und im § 13 des Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) verankert sind.

Dazu wird ein hochdosiert fluoridhaltiger Lack mit einem Pinsel auf die Zähne aufgetragen. Dies ist vollkommen schmerzfrei. Der Lack hat durch seine deutlich bessere Haftung eine längere Einwirkzeit als z.B. fluoridhaltige Lösungen oder Gele und ergänzt die individuelle Mundhygiene mit fluoridhaltigen Zahnpflegemitteln sinnvoll. Bei regelmäßiger Anwendung fluoridhaltiger Mundpflegeprodukte erreicht man eine deutlich gesteigerte Widerstandsfähigkeit des Zahnschmelzes gegen Kariesentstehung. Die Fluoridlackanwendung bietet der Kreis Viersen mit Unterstützung der Krankenkassen kostenlos an.

Derzeit wird dieses Angebot ausschließlich Grund- und Förderschulen des Kreises Viersen unterbreitet.

Angaben zum von uns aktuell verwendeten Fluoridlack erhalten Sie auf Anfrage unter fluoridteam@kreis-viersen.de. Das Material wird als sogenannte „Single-dose“ geliefert und angewandt. D. h. für jedes Kind steht eine eigene Verpackungseinheit bestehend aus Fluoridlackportion und Applikationsinstrument (Pinsel) zur Einweganwendung zur Verfügung.

Die Fluoridlackanwendung erfolgt u. a. nach den Leitlinien zur Fluoridierung und den Grundsätzen der DAJ (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e. V.). Lesen Sie auch Fluorid leicht erklärt und die Patienteninformation der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ).

Deutschland gilt als „Fluoridmangelgebiet“. Für den Kreis Viersen wird beispielhaft für die Wasserwerke in Brüggen, Dülken und Willich der Fluoridgehalt mit < 0,1 mg/l angegeben. 

Eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Regionen bietet diese Internetseite.

Um die Fluoridlackanwendung (FLA) durchführen zu können, benötigen wir die Einwilligung von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Das Formular zur Einwilligung inklusive eines informativen Begleitschreibens finden Sie hier

Wichtig ist die eindeutige und unmissverständliche Kennzeichnung mit "ja" oder "nein", die korrekte Angabe des Vor- und Nachnamens Ihres Kindes, Ihre Unterschrift und die vollständige Angabe bekannter Allergien, Erkrankungen Ihres Kindes oder sonstiger wichtiger Informationen. Auf Basis dieser Angaben behält sich der Zahnärztliche Dienst vor, ggf. trotz Einwilligung von einer Fluoridlackanwendung abzusehen, um jegliche Risiken für Ihr Kind auszuschließen. Die Einwilligung ist immer für ein Schuljahr gültig, kann jedoch jederzeit durch gesetzliche Vertreter des Kindes z.B. per E-Mail oder postalisch ausschließlich beim Zahnärztlichen Dienst Kreis Viersen widerrufen werden. Beachten Sie bitte, dass wir aus organisatorischen Gründen Widersprüche nur bis zum Vortag der Fluoridlackanwendung berücksichtigen können.

Fluoridlackanwendungen nehmen derzeit Frau Daniela Hanßen und Frau Vanessa Oehlen vor. Die Kontaktinformationen finden Sie unter "Unser Team".

Die Datenschutzerklärung zur Fluoridlackapplikation finden Sie hier.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Fluorid? Kontaktieren Sie uns am besten unter fluoridteam@kreis-viersen.de.
 

Gutachten

Der Zahnärztliche Dienst erstellt Gutachten für öffentliche Kostenträger und Gerichte. Privatpersonen können beim Zahnärztlichen Dienst des Kreises Viersen keine Gutachten beauftragen.

Eine solche Begutachtung bewertet je nach Auftrag zahnmedizinisch fachlich beispielsweise

  • ob eine geplante Behandlung indiziert ist,
  • ob die Planung geeignet, angemessen und fehlerfrei ist,
  • ob Zahnersatz mangelfrei ist,
  • ob eine Behandlung fehlerfrei ist,
  • ob die Abrechnung beanstandungsfrei und mit Verordnungen vereinbar ist.

Eine Begutachtung erfolgt neutral und objektiv für alle Beteiligten (Patient(in), Behandler(innen), Kostenträger(innen), Auftraggeber(innen).

Zur Begutachtung benötigen wir eine Einverständniserklärung/Schweigepflichtentbindung der Patientin/des Patienten bzw. der gesetzlichen Vertreter. Sofern eine körperliche Untersuchung durch den Zahnärztlichen Dienst notwendig ist, vereinbaren wir einen Termin für den Besuch in den Räumen des Kreisgesundheitsamtes und lassen diese Erklärung von Ihnen vor Ort unterzeichnen.

In Fällen, in denen nach Aktenlage und ohne Untersuchung begutachtet werden kann, wird diese Erklärung postalisch eingeholt. Zur Schonung von Ressourcen können Patientinnen/Patienten diese Erklärung hier herunterladen und vollständig ausgefüllt postalisch oder per E-Mail an unsere Kontaktadresse senden.

Häufig werden Behandlungsunterlagen (Röntgenbilder, Modelle etc.) zur Begutachtung benötigt. Diese fordern wir über den Auftraggeber des Gutachtens an. Verzögerungen bei der Bereitstellung solcher Unterlagen führen zwangsläufig zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des beauftragten Gutachtens.

Eventuell entstehende Kosten für die Bereitstellung dieser Unterlagen oder auch Kosten im Zusammenhang mit der Terminwahrnehmung im Kreishaus werden vom Gesundheitsamt Kreis Viersen nicht übernommen. Diesbezüglich kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Auftraggeber der Begutachtung.

Die eigentliche Begutachtung durch den Zahnärztlichen Dienst Kreis Viersen erfolgt für Patientinnen/Patienten bzw. gesetzliche Vertreter kostenlos. Die im Rahmen der Begutachtung entstehenden Gebühren trägt der/die Auftraggeber/in.

Beratung

Der Zahnärztliche Dienst bietet Beratungen und Aufklärungen für Kinder, Jugendliche und/oder deren Sorgeberechtigte an. Im gruppenprophylaktischen Bereich kooperieren wir dazu mit dem Arbeitskreis Zahngesundheit im Kreis Viersen.

Hier entsteht für Sie ein Servicebereich mit Informationen rund um unsere Tätigkeiten sowie Downloadmöglichkeiten und weiteren Verlinkungen.

Bis zur Fertigstellung nutzen Sie bitte für Ihre Anfragen unser allgemeines Kontaktformular.

Kooperation

Der zahnärztliche Dienst Kreis Viersen pflegt Kooperationspartnerschaften und Kontakte in unterschiedlichsten Bereichen.

Der Arbeitskreis Zahngesundheit im Kreis Viersen ist der Ansprechpartner für die Gruppenprophylaxe in Grundschulen, Förderschulen und Kindertageseinrichtungen. Die Erzieherinnen des Arbeitskreises besuchen die Einrichtungen in Koordination und fachlicher Abstimmung mit uns auf der gleichen gesetzlichen Grundlage (§ 21 Sozialgesetzbuch V). Im Zusammenspiel leisten wir die gesetzlich vorgegebene zahnmedizinische Gruppenprophylaxe. Ziel der Aktivitäten des Arbeitskreises ist, durch Motivation zur gründlichen Zahnpflege und gesunden Ernährung, die Zahngesundheit der Kinder zu erhalten und zu verbessern.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V. (DAJ) hat zur Aufgabe, die Zahn- und Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und zu fördern. Der DAJ ist u. a. die Aufgabe aus dem § 21 Sozialgesetzbuch V übertragen worden, für die Gruppenprophylaxe die bundesweite Dokumentation und Erfolgskontrolle durchzuführen. Die letzte sogenannte DAJ-Studie stammt aus dem Jahr 2016 und für das Schuljahr 2025/2026 ist die Neuauflage geplant. Die dafür benötigten anonymisierten Daten werden durch die bundesweiten Gesundheitsämter und somit auch durch den zahnärztlichen Dienst des Kreises Viersen in den Reihenuntersuchungen erhoben.

Der Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BZÖG) ist eine wissenschaftliche Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Unter anderem vertritt dieser Berufsverband die beruflichen und wissenschaftlichen Interessen seiner im öffentlichen Gesundheitsdienst tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte und hat zudem deren Fortbildung zur Aufgabe. Die Verbreitung des Gedankens der sozialen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde soll auf Bevölkerungsebene insbesondere unter gesundheitsfördernden und präventiven Gesichtspunkten unterstützt und weiterentwickelt werden. Der BZÖG kann als „Ideenschmiede“ der sozialen Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde betrachtet werden. Einzelne Zahnärzte und Zahnärztinnen des zahnärztlichen Dienstes Kreis Viersen sind Mitglied im BZÖG.

Die Zahnärztekammer Nordrhein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt über 10.000 Zahnärzte und Zahnärztinnen in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf. Die Mitgliedschaft ist für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte gesetzlich vorgeschrieben. Die Zahnärztekammer agiert als berufsständische Aufsicht und vertritt zudem allgemein die beruflichen Belange ihrer Mitglieder. Zudem ist die Zahnärztekammer Ansprechpartner für Patientenfragen und –beschwerden und bietet ein Patienteninformationsportal.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vertritt die gesundheits- und professionspolitischen Interessen des zahnärztlichen Berufsstandes. Sie ist dem Gemeinwohl verpflichtet. Mitglieder sind alle Landeszahnärztekammern. Sie bietet auch ein Informationsportal für Patienten: https://www.bzaek.de/fuer-patienten.html

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV NR) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung der nordrheinischen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Zahnärztinnen und Zahnärzte des zahnärztlichen Dienstes Kreis Viersen sind keine Mitglieder der KZV, unterstützen aber bei der Aufgabenerfüllung. Die KZV Nordrhein bietet ein Patienteninformationsportal. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen von ca. 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung gesetzlich Versicherter (ca. 70 Millionen Menschen in der BRD) teilnehmen und ist die Dachorganisation der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) in den Bundesländern. Auch die KZBV bietet ein Patienteninformationsportal.

Das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG) hat die Aufgabe, Ärztinnen, Ärzte und alle weiteren Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen rund um die Thematik des medizinischen Kinderschutzes zu beraten. Auf Grundlage relevanter Gesetze ergibt sich auch für die Zahnärztinnen und Zahnärzte unseres zahnärztlichen Dienstes der Auftrag, jeder Form von Kindeswohlgefährdung kompetent zu begegnen. Unser Ansatz bevorzugt im Verdachtsfall zunächst das vertrauliche persönliche, klärende und ggf. beratende Gespräch mit Betroffenen und Beteiligten, zu welchem wir einladen. Dazu kann ggf. die Hinzuziehung des zuständigen Jugendamtes sinnvoll sein.

Diese Auflistung wird stetig aktualisiert.

Unser Team

Das Team des zahnärztlichen Dienstes

Pia Liver
Zahnärztin

Untersuchung
Gutachten

Raum 0414
Tel. 02162 39-2531
Fax. 02162 39-1837
E-Mail: 
piacatherine.liver@kreis-viersen.de

Tanja Steinfort
Zahnmedizinische Fachangestellte

Assistenz Untersuchung
Assistenz Gutachten

Raum 0415
Tel. 02162 39-1631
Fax. 02162 39-1837
E-Mail: 
tanja.steinfort@kreis-viersen.de

Dr. Michael Liesen
Zahnarzt

Stv. Abteilungsleitung 53/2 
Untersuchung
Gutachten
Fluoridierung

Raum 0413
Tel. 02162 39-2528
Fax. 02162 39-1837
E-Mail: 
michael.liesen@kreis-viersen.de

Daniela Kronen
Zahnmedizinische Fachangestellte

Assistenz Untersuchung
Assistenz Gutachten

Raum 0415
Tel. 02162 39-2088
Fax. 02162 39-1837
E-Mail: 
daniela.kronen@kreis-viersen.de

Daniela Hanßen
Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin

Fluoridierung
Assistenz

Raum 0421
Tel. 02162 39-2053
Fax. 02162 39-1837
E-Mail: 
daniela.hanssen@kreis-viersen.de

Vanessa Oehlen
Zahnmedizinische Fachassistentin

Fluoridierung
Assistenz

Raum 0421
Tel. 02162 39-1558
Fax. 02162 39-1837
E-Mail: 
vanessa.oehlen@kreis-viersen.de

Miriam Lamertz
Zahnmedizinische Fachangestellte

Assistenz Untersuchung
Assistenz Gutachten

Raum 0416
Tel. 02162 39-1632
Fax. 02162 39-1837
E-Mail: 
miriam.lamertz@kreis-viersen.de

Dr. Saeideh Ebadi
Zahnärztin

Untersuchung
Gutachten

Raum 0414
Tel. 02162 39-1649
Fax. 02162 39-1837
E-Mail: 
saeideh.ebadi@kreis-viersen.de

Susanne Tecklenburg
Zahnmedizinische Fachangestellte

Assistenz Untersuchung
Assistenz Gutachten

Raum 0416
Tel. 02162 39-1635
Fax. 02162 39-1837
E-Mail: 
susanne.tecklenburg@kreis-viersen.de

 

Kontakt

  • 53/2 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Zahnärztlicher Dienst
    Servicezeit:
    Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr